AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Voraussetzungen

1.1. Personen unter 18 Jahren werden ausschließlich mit Einverständniserklärung und im Beisein der Erziehungsberechtigten tätowiert. Dazu benötigen wir eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der/des Minderjährigen und des/der Erziehungsberechtigten (Original ist mitzubringen). Wir behalten uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen. Wir tätowieren keine Personen die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.

1.2. Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Das Studio bzw. der/die Dienstleister/in verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO. Diese liegen im Studio zur freien Ansicht auf, und werden auch auf Verlangen ausgehändigt.

2. Haftung

2.1. Das Tattoostudio übernimmt keine Haftung, wenn der/die Kunde/in durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf den vom Kunden/der Kundin gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend oder fehlerhaft herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen. Wir übernehmen auch keine Haftung für Folgeprobleme durch z.B.: falsche Pflege, falsche Salbe usw.

2.2. Das Tattoostudio kann nicht für den Verlust oder Zerstörung von mitgebrachten persönlichen Gegenständen und Besitz des Kunden/der Kundin verantwortlich gemacht werden.

3. Gesundheit & Hygiene

3.1. Der/Die Kunde/in ist verpfl ichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, usw.)

3.2. Bezüglich bereits bekannter Allergien, zum derzeitigen Zeltpunkt noch nicht bekannte und zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise auftretende allergische Reaktionen auf Farbmittel, Pigmente und/oder Inhalts- und Trägerstoffe der Farben sowie Materialien, die während und/ oder nach dem Tätowiervorgang mit der Haut in Kontakt kommen können:

3.2.1. Um das Risiko einer allergischen Reaktion auf einen oder mehrere Stoffe und Materialien besser abschätzen zu können, wird die Durchführung eines umfassenden Allergietestes im Vorfeld einer Tätowierung dringend empfohlen.

3.2.2. Weiteres kann auf Wunsch eine Probetätowierung, bestehend aus jeweils einem Punkt der zu verwendenden Farben auf einer unauffälligen Stelle, durchgeführt werden. Dies sollte zeitgerecht vor der eigentlichen Tätowierung erfolgen, um Umwelteinflüsse, wie Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit, UV Einstrahlung und dergleichen nicht außer Acht zu lassen. Beraten Sie sich bezüglich des Zeitraumes mit ihrem Arzt/ ihrer Ärztin.

3.2.3. Es wird darauf hingewiesen, dass eine solche angebotene und freiwillige Probetätowierung keine Garantie dafür abgibt, dass nicht doch noch jederzeit allergische Reaktionen auftreten können.

3.2.4. Allergien können auch erst mehrere Jahre verzögert akut werden oder durch die Einnahme von Medikamenten oder Hormonschwankungen (auch Jahre später) auftreten.

3.3. Es wird unter Einhaltung aller hygienischer Vorschriften, in Verwendung professioneller Instrumente und Techniken gearbeitet. Wir verwenden nur sterile Einwegnadeln zum Tätowieren.

3.4. Wir informieren ausführlich über die weitere Nachsorge der Tätowierung und es wird eine Pflegeempfehlung ausgehändigt. Diese liegen ebenfalls im Studio auf. Wir stehen natürlich auch jederzeit persönlich oder per Telefon für Beratung und Fragen zur Verfügung. Bei dringenden oder akuten Notfällen, bitte sofort das nächstgelegene Krankenhaus (z.B.: AKH Wien, Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien, Abteilung Dermatologie, Tel.: 01 / 404 00 – 78140) aufsuchen.

4. Entwurf & Tattoo

4.1. Von dem/der Künstler/in/Tätowierer/in erstellte Tätowiervorlagen sind Eigentum des Studios und dürfen nur nach Absprache mit dem/der Künstler/in /Tätowierer/in weiterverwendet oder mitgenommen werden. Sollte es nach Erstellen der Vorlage zu keiner Umsetzung als Tattoo kommen, aus welchem Grund auch immer, ist der Entwurf kostenpflichtig und vom Kunden zu bezahlen.

4.2. Die fertige Tätowierung kann von der Vorlage leicht abweichen, dies gilt insbesondere für Cover Ups.

5. Terminvergabe & Anzahlung

5.1. Anfragen zu Preisen, Motiven oder Zeichnungen können und werden nur persönlich im Studio beantwortet. Termine werden erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch im Studio, sowie einer Anzahlung vereinbart.

5.2. Die Anzahlungsbestätigung ist unbedingt zum vereinbarten Termin mitzunehmen, da diese als Bezahlungsnachweis gilt.

6. Terminverschiebung & Terminstorno

6.1. Bei Nichteinhaltung des Termins ohne vorherige Bekanntgabe (mind. 2 Werktage vorher), verfällt die geleistete Anzahlung!

6.2. Eine Terminverschiebung ist nur mind. 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich. (Ausnahmefall ist in Krankheitsfällen mit ärztlicher Bestätigung) Sollte der neuvereinbarte Termin erneut nicht wahrgenommen werden können, verfällt die bereits geleistete Anzahlung!

6.3. Sollten bei mehreren vereinbarten Terminen, diese auf einmal abgesagt werden, verfällt die Anzahlung ebenfalls. (Aufgrund des Arbeitsaufwandes, geeignete Ersatztermine zu finden).

6.4. Die Anzahlung wird mit der letzten Sitzung gegenverechnet. Bei verspätetem Erscheinen zum Termin behalten wir uns vor, den Termin gar nicht oder verkürzt durchzuführen.

7. Preisgestaltung & Bezahlung

7.1. Der Preis für eine Tätowierung richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand und kann vorher nicht genau festgelegt werden.

7.2. Die Erstellung des gewünschten Tattoo-Motivs ist inklusive, solange sie im vertretbaren zeitlichen Rahmen liegt. Genaueres wird vom Studio

mit dem/der Kunden/in direkt vereinbart. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inkl. Nachstechen. Nachstichtermine sind innerhalb von 3 Monaten wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen.

7.3. Die Bezahlung erfolgt immer in BAR und in voller Höhe der vereinbarten Summe. Der Preis wird nach einem festgelegten Stundensatz von 100€ nach dem benötigten Zeitaufwand abgerechnet. Geschenkgutscheine können zu variabler Staffelung nur im Studio erworben werden. Diese sind nur mit der Unterschrift des Tätowiereres gültig und sind beim Termin mitzubringen. Gutscheine werden ausnahmslos nicht in Bar abgelöst, auch keine Teil- und Restbeträge.

8. Verhalten im Studio

8.1. Der/Die Kunde/in verpflichtet sich, während des Besuchs im Tattoostudio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der/die Kunde/in selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der/die Tätowierer/in das Recht, den/die Kunden/in aus dem Tattoostudio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen. Der/Die Kunde/in erklärt sich bei Vertragsabschluss mit diesen AGB’s einverstanden. Weiterhin verzichtet diese/r, bei auftretenden Komplikationen, Schadensersatzansprüche oder dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio, den/die Tätowierer/in, sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.

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